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Wenn ein Toyota Land Cruiser J100 oder Lexus LX 470 im echten Gelände eingesetzt wird, ist die originale Kunststoff-Frontpartie nur ein kurzfristiger Kompromiss. Scharfkantige Felsen, verdeckte Baumstümpfe, tief ausgefahrene Spurrillen und harte Böschungswechsel treffen dort zuerst auf die Fahrzeugnase – und aus einem kleinen Kontakt werden schnell astronomisch teure Schäden an Kühlern, Frontmaske, Karosserie und im schlimmsten Fall sogar am Leiterrahmen. Diese MorE 4x4 Stahl-Frontstoßstange setzt genau dort an, wo ein Heavy-Duty-Offroader Schutz wirklich braucht: vorne kompromisslos, massiv und bereit für verblockte Passagen.
Gefertigt aus Stahl in 6, 4 und 3 mm Stärke, bringt diese Offroad-Stoßstange die nötige Substanz für harte Expeditionen und anspruchsvolle Fernreise-Einsätze mit. Die stufenlose Dreipunkt-Justierung in drei Ebenen erleichtert die präzise Montage erheblich und sorgt für eine saubere, passgenaue Integration an der Fahrzeugfront. Massive, an den Rahmen geschraubte Seitenstützen geben der langen Konstruktion zusätzliche Stabilität und nehmen die Kräfte dort auf, wo sie im Gelände hingehören: direkt am Chassis, nicht an empfindlichen Anbauteilen.
Zur serienmäßigen Ausstattung gehören zwei integrierte Aufnahmen für Tagfahr- oder Nebelscheinwerfer, verstärkte Schäkelaufnahmen sowie eine integrierte Seilwindenplatte. Das High-End-Finish folgt dem selben Anspruch: Kugelstrahlen, Lichtbogen-Zinkspritzlackierung, Sahara-Polyester-Pulverbeschichtung und ein schwarzer Strukturlack in feiner Riss-Optik sorgen für außergewöhnliche Beständigkeit, extreme Alltagstauglichkeit und eine Optik, die dem Fahrzeug den passenden Expedition-Charakter verleiht. Der Preis bezieht sich auf die Stoßstange ohne optionale Zusatzausstattung.
Bitte beachten: Diese Offroad-Stoßstange besitzt keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), kein TÜV-Teilegutachten und keine reguläre Straßenzulassung im Bereich der StVZO. Wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr gefahren werden soll, gilt: Eine potenzielle Eintragung im Wege einer Einzelabnahme (§ 21 StVZO) ist zwingend vor dem Kauf mit dem jeweiligen TÜV-, Dekra- oder KÜS-Prüfer vor Ort individuell zu klären.
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