Rockslider Seitenschweller-Schutzrohre für Toyota Land Cruiser J120

Rockslider Seitenschweller-Schutzrohre Toyota Land Cruiser J120

639,95 €
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Rockslider Seitenschweller-Schutzrohre für Toyota Land Cruiser J120

Rockslider Seitenschweller-Schutzrohre Toyota Land Cruiser J120

639,95 €
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  • Toyota
  • Land Cruiser 120

Seitenrohre aus Stahl für Toyota Land Cruiser J120 Long

Für den Toyota Land Cruiser J120 in der Langversion sind diese MorE 4x4 Seitenrohre weit mehr als nur ein robuster Anbauteil: Sie sind ein echter Schutzschild für die Karosserie, wenn es im Gelände eng, steinig und kompromisslos wird. In verblockten Passagen, an Böschungen und auf anspruchsvollen Trails schützen sie die Seitenpartie wirkungsvoll vor Einschlägen und Kontakt mit Hindernissen.

Gefertigt für den harten Expeditionsalltag, verbinden sie massive Stahlkonstruktion mit einer extrem widerstandsfähigen Oberflächenveredelung. Kugelgestrahlt, mit Zinkspritzbeschichtung im Lichtbogenverfahren veredelt und anschließend mit strapazierfähiger Sahara-Pulverbeschichtung sowie schwarzem Strukturlack in feiner Riss-Optik versehen, sind diese Seitenschweller für echte Heavy-Duty-Offroader gemacht, die weder im Alltag noch auf Fernreise-Expeditionen schwächeln dürfen.

Technische Details / Produktmerkmale

  • Produktart: Robuste Seitenrohre / Schwellerrohre
  • Fahrzeugmodell: Toyota Land Cruiser J120 Lang
  • Fahrzeugspezifisch: Für die Langversion ausgelegt
  • Länge: 180 cm
  • Material: Stahl
  • Profilstärke: 3 mm
  • Stützstärke: 6 mm
  • Montagehinweis: Für maximale Steifigkeit und Belastbarkeit ist die Verschweißung an den Rahmen vorgesehen
  • Hinweis zur Befestigung: Eine Verschraubung am Rahmen wird nicht empfohlen
  • Oberfläche: Kugelgestrahlt, Zinkspritzbeschichtung, Sahara-Pulverbeschichtung, schwarzer Strukturlack in feiner Riss-Optik
  • Schutzfunktion: Erhöhter Schutz der Fahrzeugseiten im Gelände

Hinweis zur Straßenzulassung

Für dieses Produkt liegen keine ABE, kein Teilegutachten und keine sonstigen fahrzeugspezifischen Genehmigungsunterlagen vor.

Sofern für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr eine Abnahme bzw. Eintragung erforderlich ist, kann diese grundsätzlich im Rahmen einer Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erfolgen. Ob eine Abnahme im Einzelfall möglich und erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Fahrzeug sowie von der Beurteilung der zuständigen Prüfstelle ab.

Wir empfehlen daher, vor dem Kauf mit TÜV, DEKRA oder einer entsprechend befugten Prüfstelle abzuklären, ob eine Abnahme bzw. Eintragung am jeweiligen Fahrzeug möglich und erforderlich ist.

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